Menu
Menü
X

Besichtigung mit Folgen

Wie geht es weiter mit Kirche und Gemeindehaus? Und zwar in Burgholzhausen und den anderen drei Friedrichsdorfer Gemeinden? Denn klar ist: Im Zuge der Zusammenlegung der bisherigen Gemeinden zu einer Einheit muss auch bei den Gebäuden gespart werden. Das sehen die Vorgaben der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) vor. Die wird bis spätestens 2030 die Zuweisungen zur Unterhaltung des Gebäudebestands um 20 Prozent kürzen. Für die Gemeinden vor Ort heißt das: Entweder sie finanzieren den Erhalt nicht länger unterstützter Gebäude selbst oder sie müssen sich davon trennen.

Unter der Lupe


Bevor es so weit ist, wird jedes einzelne Gebäude – egal, ob Kirche, Gemeinde- oder Pfarrhaus – genau unter die Lupe genommen.  2024 wurden dazu bereits Steckbriefe erstellt, in denen Daten wie Lage, Baujahr, Flächengröße und Unterhaltskosten verzeichnet sind. Mitte Juni machten Vertreter der Landeskirche gemeinsam mit Abordnungen der vier Friedrichsdorfer Kirchengemeinde bei einer "Bereisung" ein Bild vor Ort. Beteiligt waren unter anderem die Kirchenarchitekten Ines Vetter und Jens Schader von der EKHN sowie Dekanin Dr. Juliane Schüz.

Bei der Besichtigung ging es zum einen um den baulichen Zustand der Gebäude, ihr Alter, eventuellen Reparaturbedarf, den energetischen Status und die laufenden Betriebskosten. Zum anderen spielt die Nutzung eine Rolle. Die Vertreter der jeweiligen Gemeinde berichteten, wie oft Gottesdienste oder Konzerte in den Kirchen stattfinden, welche Gruppen in welchen Abständen das Gemeindehaus nutzen und wie oft Räume zum Beispiel für Familienfeiern oder an andere Vereine vermietet sind.

Drei Kategorien

Kirchenarchitekten und Liegenschaftsverwaltung der EKHN tragen all diese Informationen zusammen und wollen bis zum Herbst Vorschläge für die Einteilung der Gebäude  in die Kategorien A, B und C vorlegen.

Kategorie A: Diese Gebäude werden langfristig gebraucht und erhalten weiterhin Mittel der Landeskirche für Betrieb und Bauunterhaltung.

Kategorie B: Es gibt künftig zwar Geld für Maßnahmen zur Sicherung des Bausubstanz, nicht aber für Schönheitsreparaturen oder Umbauten.

Kategorie C: Für Gebäude der letzten Kategorie stellt die Landeskirche überhaupt keine Mittel mehr zur Verfügung. Die Gemeinden müssen sie komplett aus eigenen Mitteln unterhalten oder sich von innen trennen.

In welche Kategorie die einzelnen Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser letztlich eingestuft werden, hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Neben den bei der „Bereisung“ erhobenen Daten spielen dabei auch Vorgaben der EKHN basierend auf der Größe der jeweiligen Gemeinden eine Rolle.

Kirchen: Für 2030 sieht die EKHN 10 m2 sogenannte Sakrale Flächen je 100 Gemeindeglieder vor. Im Nachbarschaftsrum Friedrichsdorf wären das 533 m2. Die heute bestehenden Kirchen in den vier Stadtteilen und Dillingen haben zusammen eine Fläche von 1.472 m2.

Gemeindehäuser: Für sogenannte Profane Versammlungsflächen sind ab 2030 für je 1.000 Gemeindeglieder 40 m2 vorgesehen – in Summe 213 m2. Derzeit verfügen die vier Friedrichsdorfer Gemeinden laut Liegenschaftsverwaltung über insgesamt 834 m2.

Gemeindebüros: Der Plan der EKHN sieht 60 m2 ab 2030 vor. Derzeit stehen in den noch existierenden Gemeindebüros 102 m2 zur Verfügung. Allerdings wird die Verwaltung bereits im Herbst in Friedrichsdorf zusammengezogen.

Pfarrhäuser: Die bestehenden Pfarrhäuser in Friedrichsdorf, Köppern und Seulberg werden bei der geplanten Besetzung des Verkündigungsteams mit drei Pfarrpersonen voraussichtlich auch in Zukunft gebraucht.

Entscheidungen vor Ort

Kirchenarchitekten und Liegenschaftsverwaltung werden mehrere Vorschläge erarbeiten und gegen Ende des Jahres in Workshops hier im Nachbarschaftsraum präsentieren und mit Gemeindevertretern beraten. Steuerungskreis und Kirchenvorstände müssen anschließend selbst über die Einstufung des vorhandenen Gebäudebestands in eine der drei Kategorien entscheiden.

Die Einstufung eines Gebäudes in Kategorie C bedeute nicht unbedingt, dass es sofort verkauft werden müsse, so Dekanin Dr. Juliane Schüz. Auch ohne finanzielle Unterstützung der Landeskirche könnten zum Beispiel Gemeindehäuser selbst unterhalten oder zusammen mit anderen genutzt werden. Wenn ein Gemeindehaus für die prognostizierten Gemeindezahlen zu groß sei, könne man mit Vereinen oder der Stadt über Nutzungsverträge verhandeln und so die Kosten verteilen.

In einer Stellungnahme in der Taunus Zeitung zog die Dekanin das Fazit: "Ziel ist es, einen Weg zu finden, der kirchliches Leben auch in Zukunft gut und in passenden Räumen ermöglicht."

Michael Krause

top