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Nachbarschaftsraum: Drei Rechtsformen stehen zur Wahl

Der Nachbarschaftsraum wird kommen, das steht fest. Doch wie wird die Zusammenarbeit der heute vier Kirchengemeinden Friedrichsdorf, Köppern, Seulberg und Burgholzhausen künftig aussehen? Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau gibt drei Möglichkeiten vor. Auf eine davon müssen sich die beteiligten Kirchengemeinden verständigen.

Gemeindezusammenschluss

Aus vier mach eins. Beim Gemeindezusamenschluss geben die bisherigen Gemeinden ihre Selbstständigkeit auf und schließen sich zu einer einzigen Kirchengemeinde zusammen. Sie wähle einen gemeinsamen Kirchenvorstand und verabschieden einen gemeinsamen Haushalt. Auch die Gebäude gehen in den gemeinsamen Besitz über. Lokale Belange können in Bezirksausschüssen behandelt werden.

Gesamtkirchengemeinde

Das ist quasi eine bundesstaatliche Lösung. Die einzelnen Ortskirchengemeinden bleiben rechtlich bestehen, bilden zusätzlich eine gemeinsame Körperschaft. Sie wählen einen gemeinsamen Gesamtkirchenvorstand, der gemeinsame Aufgaben wahrnimmt. Haushalt, Personalführung und Gebäudemanagement werden zentral geregelt. Die einzelnen Ortskirchen bleiben aber Grundstückseigentümer.

Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft mit geschäftsführendem Ausschuss gleicht einem Staatenbund. Die einzelnen Kirchengemeinden bleiben selbstständig, entsenden aber Vertreterinnen und Vertreter in ein Leitungsgremium. Das entscheidet in gemeinsamen Angelegenheiten. Welche das sind, müssen die Gemeinden in einer Geschäftsordnung festlegen. Die AG kommt auch infrage, wenn nur ein Teil der Gemeinden fusioniert hat.

Die vier Friedrichsdorfer Gemeinden müssen nun gemeinsam entscheiden, welchen dieser Wege sie gehen wollen. Dabei sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Die betreffen die künftige Leitung des Nachbarschaftsraums, die Vertretung der einzelnen Gemeinden in den Führungsgremien, die Aufgabenverteilung, aber auch die Eigentumsverhältnisse an Gebäuden und die Verwendung von Rücklagen.

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