Fusion war Thema bei der Gemeindeversammlung 2024
Die Zukunft der Gemeinde im Nachbarschaftsraum Friedrichsdorf war das Thema bei der jährlichen Gemeindeversammlung Ende Oktober in der evangelischen Kirche Burgholzhausen. Der Vorsitzende des Kirchenvorstands, Detlef Bauer, stellte den anwesenden Gemeindegliedern den aktuellen Stand im Rahmen des Prozesses "EKHN 2030" vor.
Mit diesem Programm reagiert die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau auf sinkende Mitgliederzahlen und Kirchensteuereinnahmen. Sie gibt die Rahmenbedingungen vor, unter denen sich die Gemeinden bis 2027 neu organisieren müssen. Kernstück ist die Bildung von Nachbarschaftsräumen, in denen mehreren Gemeinden zusammengefasst werden.
Der Nachbarschaftsraum
Im Dekanat Hochtaunus werden fünf Nachbarschaftsräume gebildet (siehe Abbildung rechts) – drei im Vordertaunus und zwei im Usinger Land. Im Vordertaunus sind die Nachbarschaftsräume weitgehend identisch mit den Stadtgebieten von Oberursel, Bad Homburg und Friedrichsdorf. "Friedrichsdorf mit seinen vier Gemeinden Burgholzhausen, Friedrichsdorf, Köppern und Seulberg ist der kleinste Nachbarschaftsraum des Dekanats", erläuterte Detlef Bauer bei seiner Präsentation. Die Bildung der Nachbarschaftsräume hat eine Reihe von Konsequenzen für die personelle und finanzielle Ausstattung der Gemeinden sowie für ihre Organisation und Rechtsform.
Die Rechtsform
Drei Möglichkeiten standen zur Wahl:
- eine Arbeitsgemeinschaft aus weiterhin selbstständigen Kirchengemeinden mit jeweils eigenständigem Kirchenvorstand,
- eine Gesamtkirchengemeinde mit einem Gesamtkirchenvorstand und Ortskirchenvertretungen sowie
- eine fusionierte Kirchengemeinde mit einem gemeinsamen Kirchenvorstand und der Möglichkeit, Ausschüsse zur Regelung örtlicher Belange zu bilden.
Die Kirchenvorstände der vier Friedrichsdorfer Kirchengemeinden haben sich für die Fusion zu einer einheitlichen Gemeinde für die ganze Stadt entschieden. Das bedeutet, dass 2027 ein Kirchenvorstand gewählt wird, der die Angelegenheit der heute noch vier Gemeinden einheitlich regeln wird.
Das Verkündigungsteam
Eine Konsequenz der Neuorganisation ist ein neuer Personalschlüssel. Heute verfügen die vier Friedrichsdorfer Gemeinden über vier Pfarrstellen – künftig werden es noch drei sein. Ergänzt wird dieses Verkündigungsteam durch eine Gemeindepädagogin. Seit 1. November ist die Seulbergerin Malvina Schunk in dieser Funktion tätig.
Drei Pfarrpersonen für vier Kirchorte – das erfordert eine Neuorganisation zum Beispiel der Zuständigkeiten in der Seelsorge. Das Verkündigungsteam hat daher das Stadtgebiet in drei Bezirke mit in etwa der gleichen Zahl an Gemeindegliedern aufgeteilt. Jeweils eine Pfarrperson kümmert sich als Ansprechpartner um Köppern und Teile Dillingens, eine weitere um Seulberg, den Römerhof und die südwestliche Innenstand jenseits der Bahnstraße und eine dritte um das restliche Friedrichsdorf und Burgholzhausen. Davon unberührt werden Gottesdienste weiterhin in allen vier Stadtteilen und gelegentlich auch im Dillinger Dom stattfinden.
Die Gottesdienste
Bei der Zahl der Gottesdienste in den einzelnen Kirchen wird es Veränderungen geben, die bereits ab Januar 2025 wirksam werden. Die gemeinsame Gottesdienstordnung sieht dann grundsätzlich zwei Gottesdienste pro Woche in Friedrichsdorf vor – in der einen Woche in Friedrichsdorf und Köppern, in der anderen in Seulberg und Burgholzhausen. Natürlich sind alle Friedrichsdorfer immer auch in die Kirchen der anderen Stadtteile eingeladen.
Dazu kommen besondere Gottesdienste zum Bespiel für Kinder oder an besonderen Feiertagen, an denen dann zum Teil auch im Dillinger Dom gefeiert wird.
Wichtig für Burgholzhausen: Im Zuge der Vereinheitlichung werden die Sonntagsgottesdienste ab Januar 2025 auch in unserer Kirche grundsätzlich um 10 Uhr beginnen.
Die Verwaltung
Die vereinte Kirchengemeinde Friedrichsdorf wird nur noch ein Gemeindebüro haben. Auch das ist eine Vorgabe der Landeskirche. Für die Übergangszeit bis 2027 haben die vier Gemeinden eine Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gemeindebüros geschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und wird im Laufe des Jahres umgesetzt. Das gemeinsame Büro wird seinen Sitz in Friedrichsdorf haben.
Die Gebäude
Im Zuge des Reformprozesses wird auch der Gebäudebestand der Kirche insgesamt auf den Prüfstand gestellt. Alle Gebäude werden nach A wie unbedingt notwendig bis C wie verzichtbar klassifiziert. Davon werden künftige Umlagen der Landeskirche zum Erhalt der Gebäude abhängig sein. Es bleibt also abzuwarten, welche Gebäude in welchem Umfang erhalten werden können. Das betrifft weniger die Kirchen selbst als vor allem Gemeindehäuser, die auch in Friedrichsdorf sicher nicht im heutigen Umfang erhalten werden können.
Michael Krause